Änderungsantrag zur Beitragsfreiheit der Regelbetreuung in hessischen Kindergärten

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2017

 

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zur Beitragsfreiheit Kindertagesstätten/Kindergärten für 3- bis 6-jährige

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Büdingen begrüßt die Gebührenfreistellung von Kindertagesstätten in Hessen grundsätzlich. Sie lehnt allerdings ab, dass 155.000.000 € der dafür notwendigen Finanzmittel (= 50%) durch die Kommunen selbst getragen werden müssen, da diese dringend für die Verbesserung der Qualität der Betreuungseinrichtungen und als Unterstützung für den Ausbau des Betreuungsplatzangebots vor Ort benötigt werden. Die Stadtverordnetenversammlung Büdingen fordert das Land Hessen auf, alle im Zuge der Gebührenfreistellung von Kindertagesstätten für die Kommunen anfallenden Kosten vollständig zu übernehmen.

 

Begründung:

Die Hessische Landesregierung hat eine teilweise Gebührenbefreiung von Kindertagesstätten für täglich sechs Stunden ab dem 01.08.2018 angekündigt.Die FDP begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Regelbetreuung in den Kitas und Kindergärten für die Eltern gebührenfrei zu stellen. Nicht nur Schulen und Universitäten sollten kostenfrei genutzt werden können. Nicht nur für die Schaffung von „Exzellenz-Clustern“ sollten Gelder in Land und Bund bereitgestellt werden, sondern gerade die Betreuung und Bildung im frühkindlichen Bereich legt ja den Grundstein hierfür!

Allerdings ist die gesetzliche Regelung hierzu noch nicht in Kraft. Noch nicht einmal ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.

Die Ankündigungen lassen eher auf eine Mogelpackung schließen:

Die Kosten für die Gebührenfreiheit sollen zur Hälfte von den Kommunen selbst getragen werden, da 155.000.000 € aus Schlüsselzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) stammen werden. Wir wissen bisher nicht, um welchen Betrag die Schlüsselzuweisung für Büdingen sinken wird, um die Gebührenfreistellung des Landes Hessen umzusetzen.

Darüber hinaus können weitere Kosten auf die Kommunen zukommen, falls das dann gebührenfreie Angebot von mehr Kindern genutzt werden sollte, als zurzeit Plätze vorhanden sind. Es müssten dann zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt werden, die mit Kosten für die Stadt verbunden wären: Für den notwendigen Ausbau der Gebäude (z.B. zusätzliche Küchen- und Gruppenräume) und den erhöhten Personalbedarf, das notwendige Mittagessen für alle Kinder, sowie für die bisher vom Wetteraukreis übernommenen Kosten aus dem Bereich des SGB II.

Ebenso darf es nicht zu einer teilweisen Refinanzierung der Gebührenfreiheit durch die Anpassung der Gebührensatzung für weitergehende Betreuungsangebote kommen, da dies jegliche Anstrengungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunichtemachen würde.

Es ist daher unerlässlich, dass das Land Hessen für alle durch die geplante Gebührenbefreiung von Kindertagesstätten entstehenden Kosten vollständig aufkommt.

Auf der Grundlage der bisherigen Verlautbarungen von Ministerpräsident Bouffier (Absichtserklärungen der Landesregierung vor der Bundestagswahl) können wir in Büdingen unmöglich die Satzung für unsere Kindergärten ändern. Die CDU sollte ihre Energie darauf verwenden, im Land für diese vollständige Kostenübernahme einzutreten, statt in vorauseilendem Gehorsam den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen.