Anfrage zur Altstadtsanierung

11.06.2012

Große Anfrage der FDP zur 18 Stadtverordnetenversammlung                             Büdingen, den 11.05.2012

 Betreff: Altstadtsanierung

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

im Haupt- u. Finanzausschuss wurde die Vorlage I/582/2011/1 beraten.

Dazu nehmen Sie bitte die folgenden Fragen auf die Tagesordnung:

 1.      Stehen auf dem Treuhandkonto bei der DSK, wenn dem Beschlussvorschlag so gefolgt wird, anschließend 773.164 € zur weiteren Verwendung in der Altstadtsanierung zur Verfügung?

2.      Im (beschlossenen) Wirtschaftsplan 2012 des EB Gebäudewirtschaft ist ein Investitionsbedarf „Übernahme DSK“ – 773.184,71 € enthalten. Wird davon die Kostenerstattung + Erwerb Altstadt 33 an die DSK bezahlt, die im Rahmen der Endabrechnung Altstadtsanierung fällig werden wird (da die Stadt ihren Kostenanteil an der Gesamtsanierungsmaßnahme noch nicht abgerechnet hat – lt. Hr. Brechmann)?

3.      Im Investitionsprogramm 2012-15 der Stadt Büdingen für das HH-Jahr 2012 stehen 2013 580.000 € als Einnahme bei der Maßnahme Straßensanierung Obergasse – Inv.-Nr. 5410009 – und 2014 300.000 € als Einnahme bei der Maßnahme Sanierung Schlossgasse/Schlossplatz – Inv.-Nr. 5410018. Sind dies Einnahmen aus dem Treuhandkonto bei der DSK?

4.      Nach welchen Vorgaben werden die Ausgleichsabgaben (Wertschöpfung) der Eigentümer im Sanierungsgebiet berechnet?

5.      a)            Welcher Gesamtbetrag wurde bisher als Ausgleichsabgabe (Wertschöpfung) im Sanierungsgebiet gezahlt?

b)            Welcher Betrag kann noch erwartet werden?

6.      Ist es richtig, dass bei den Eigentümern, die Förderungen für ihre Liegenschaft in Anspruch genommen haben, schon ein Eigenanteil von der Fördersumme abgezogen wurde? Wenn ja, in welcher Höhe und wo sind die Beträge verbucht worden?

 Eine Aussprache wird vorsorglich beantragt.

 Begründung:

 Das Altstadtförderprogramm des Landes ist zu Ende. Eine Gesamtabrechnung ist noch nicht erfolgt. Eigentümer im Sanierungsgebiet brauchen sichere Informationen über die Vorgaben der Wertschöpfung. Die geplanten Investitionen bezügl. Herstellung Oberfläche Obergasse und Sanierung Kirch-/Färber-/Schlossgasse u. Schlossplatz betragen 2,1 Mio. €, die die Stadt kreditieren müsste. Der EB-Gebäudewirtschaft musste für die „Übernahme DSK“ in Höhe von 733.184,71 Kredit aufnehmen. Für die weitere Haushaltswirtschaft der Stadt sind die Antworten auf meine Fragen wichtig.